Flohmarkt nach alter Tradition !!! in Vögelsen Donnerstag, 25. April 2024 - 09:21 Uhr
News Corona

News Corona

Landkreis Harburg Corona Verordnung  

Landkreis Lüneburg RKI-Inzidenzwert 

Landkreis Harburg Inzidenzwert

a) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit sitzendem Publikum

Der Veranstalter hat Maßnahmen im Rahmen eines Hygienekonzeptes zu treffen. Das Abstandsgebot ist einzuhalten; sofern der Veranstaltungsraum eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr besitzt, kann der Mindestabstand auf einen Meter reduziert werden.

Die Zahl der Teilnehmer darf 500 nicht überschreiten.

Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern können nur in Einrichtungen mit mehr als 1700 Sitzplätzen durchgeführt werden, wobei die Auslastung höchstens aber 30% betragen darf. Für entsprechende Veranstaltungen muss ein Antrag auf Zulassung beim Landkreis Harburg gestellt werden.

Für eine Zulassung ist es notwendig, dass über die im Hygienekonzept mindestens zu treffenden Maßnahmen hinaus besondere Maßnahmen getroffen werden:

  • für den Zugang, die Veranstaltungspausen und das Verlassen der Veranstaltung,
  • für die Nutzung und Reinigung der Sanitäranlagen und
  • für ein gesondertes Lüftungskonzept.

Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, solange nicht der Sitzplatz eingenommen wurde.

b) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum

Der Veranstalter hat Maßnahmen im Rahmen eines Hygienekonzeptes zu treffen. Das Abstandsgebot ist einzuhalten; sofern der Veranstaltungsraum eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr besitzt, kann der Mindestabstand auf einen Meter reduziert werden.

Die Zahl der Teilnehmer darf 100 nicht überschreiten.

Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern können auf Antrag beim Landkreis Harburg zugelassen werden.

Für eine Zulassung ist es notwendig, dass über die im Hygienekonzept mindestens zu treffenden Maßnahmen hinaus besondere Maßnahmen getroffen werden:

  • für den Zugang, die Veranstaltungspausen und das Verlassen der Veranstaltung,
  • für die Nutzung und Reinigung der Sanitäranlagen und
  • für ein gesondertes Lüftungskonzept.

Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, solange nicht der Sitzplatz eingenommen wurde.

c) Veranstaltungen unter freiem Himmel mit sitzendem oder mindestens zeitweise stehendem Publikum

Der Veranstalter hat Maßnahmen im Rahmen eines Hygienekonzeptes zu treffen. Das Abstandsgebot ist einzuhalten.

Die Zahl der Teilnehmer darf 500 nicht überschreiten.

Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern können auf Antrag beim Landkreis Harburg zugelassen werden.

Für eine Zulassung ist es notwendig, dass über die im Hygienekonzept mindestens zu treffenden Maßnahmen hinaus besondere Maßnahmen getroffen werden:

  • für den Zugang, die Veranstaltungspausen und das Verlassen der Veranstaltung,
  • für die Nutzung und Reinigung der Sanitäranlagen und
  • für ein gesondertes Lüftungskonzept.

Sofern die Veranstaltung mit mehr als 250 Besuchern stattfindet, besteht für diese eine Testpflicht.

d) Messen, Kongresse, Spezialmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen

Die Betreiber dieser Einrichtungen haben Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes zu treffen. Es gilt das Abstandsgebot sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Unter diese Regelung fallen auch Flohmärkte, unabhängig davon, ob diese indoor oder outdoor bzw. auf öffentlichen Flächen oder auf privatem Grund durchgeführt werden.